Für die Leistungsnachweise und Versetzung ins kommende Schuljahr 2021/2022 gelten die nachfolgenden abgewandelten Regeln. Aufgrund der aktuell schwierigen Situation sind die Möglichkeiten einer pädagogisch begründeten Versetzung ausgeweitet worden. Für die Leistungsfeststellung am Ende des Schuljahres gelten die erbrachten Leistungen im Homeschooling, Distanzunterricht und Präsenzunterricht trotzdem gleichermaßen.
Bei Fragen und Unklarheiten oder Unsicherheiten können Ihnen die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer beratend weiterhelfen. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie auch auf der Seite des hessischen Kultusministeriums finden.