Aufnahmevoraussetzung
für die E-Phase
Eine der folgenden Aufnahmevoraussetzungen muss erfüllt sein:
a) Versetzungszeugnis eines G9-Gymnasiums¹ (13 Schuljahre) aus dem Jahrgang 10² in die gymnasiale Oberstufe.
b) Versetzungszeugnis eines G8-Gymnasiums¹ (12 Schuljahre) aus dem Jahrgang 9 in die gymnasiale Oberstufe.
c) Qualifizierender Realschulabschluss oder Qualifizierender Mittlerer Abschluss (MAQ) aus Hessen oder ein vergleichbarer Abschluss aus einem anderen Bundesland.
Notenvoraussetzungen für den qualifizierenden mittleren Abschluss (MAQ)
Ausnahmen von diesen Regeln oder eine Aufnahme auf Probe in die gymnasiale Oberstufe sind laut Hessischen Schulgesetz (HSchG) und Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) in Hessen nicht möglich.
¹) Gleichgestellt sind die Gymnasialklassen von kooperativen Gesamtschulen.
²) Analog gilt eine Versetzung aus einer bayerischen Gymnasialklasse 9+ in die gymnasiale Oberstufe, sofern zuvor der Jahrgang 9 besucht wurde.