Aufnahmevoraussetzung 
für die E-Phase

Eine der folgenden Aufnahmevoraussetzungen muss erfüllt sein:

a) Versetzungszeugnis eines G9-Gymnasiums¹ (13 Schuljahre) aus dem Jahrgang 10² in die gymnasiale Oberstufe.


b) Versetzungszeugnis eines G8-Gymnasiums¹ (12 Schuljahre) aus dem Jahrgang 9 in die gymnasiale Oberstufe.

c) Qualifizierender Realschulabschluss oder Qualifizierender Mittlerer Abschluss (MAQ) aus Hessen oder ein vergleichbarer Abschluss aus einem anderen Bundesland.

Notenvoraussetzungen für den qualifizierenden mittleren Abschluss (MAQ)

Die Notenvoraussetzungen im Abschlusszeugnis sehen vor, dass der Notendurchschnitt der Jahresendnoten in Deutsch, Mathematik und Englisch nicht schlechter als 3,0 sein darf. Gleichzeitig darf auch der Notendurchschnitt der Jahresendnoten in allen anderen Fächern nicht schlechter als 3,0 sein. Zusätzlich muss in Zeugnissen von Hessischen Schulen eine Zeugnisbemerkung der Klassenkonferenz enthalten sein, die die Eignung für den Besuch einer gymnasialen Oberstufe ausspricht.

Ausnahmen von diesen Regeln oder eine Aufnahme auf Probe in die gymnasiale Oberstufe sind laut Hessischen Schulgesetz (HSchG) und Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) in Hessen nicht möglich.




¹) Gleichgestellt sind die Gymnasialklassen von kooperativen Gesamtschulen.

²) Analog gilt eine Versetzung aus einer bayerischen Gymnasialklasse 9+ in die gymnasiale Oberstufe, sofern zuvor der Jahrgang 9 besucht wurde.